Gemeindevorstand

Anzahl der Gemeindevorstände

Die Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes darf gemäß § 23 Abs. 4 TGO nicht mehr als ein Viertel der Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates betragen. Somit ergibt sich für die Gemeinde Eben am Achensee mit 15 Gemeinderäten die Entscheidung zwischen einem, zwei oder drei weiteren stimmberechtigten Mitglied(ern). Der Gemeinderat setzt mit 9 Stimmen gegen 6 Stimmen die Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder für den Gemeindevorstand (neben dem Bürgermeister und dem Bürgermeister-Stellvertreter) mit zwei fest. (siehe Protokoll Gemeinderatssitzung vom 22. März 2022)

Ersatzmitglieder der Gemeindevorstände

Der Gemeinderat entscheidet einstimmig, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder vertreten werden.

Al Ersatzmitglieder für die Gemeindevorstände werden folgende Gemeinderäte namhaft gemacht:

  • GR Martina Entner für BM Martin Harb
  • GR Hansjörg Kostenzer für BM-STellV Armin Gruber
  • GR Hermann Wörndle jun. für GR Raimund Walser
  • GR Josef Rieser jun. für GR Katrin Rieser

Bürgermeister

Bürgermeister-Stellvertreter

Gemeindevorstände