Gemäß den Vorgaben des Krisen- und Katastrophenmanagementgesetzes obliegt der Gemeinde-Einsatzleitung die Beratung und Unterstützung der Behörde bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen auf Gemeindeebene.
Die Zusammensetzung der Einsatzleitung und die Anzahl ihrer Mitglieder sind im Hinblick auf die im Katastrophenschutzplan angeführten Katastrophen und zu erwartenden Gefahren in der Geschäftsordnung der Gemeinde Eben festgelegt.
Der Führungsstab umfasst die Sachbearbeiter für die Sachgebiete
S 5 Öffentlichkeitsarbeit,
S 6 Technik und Kommunikation.
Die Funktionsdauer der Gemeinde-Einsatzleitung ist an die Funktionsdauer des Gemeinderates gekoppelt.
Zu Mitgliedern einer Einsatzleitung dürfen nur Personen bestellt werden, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten im besonderen Maß geeignet sind, bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen tätig zu sein, und denen im Hinblick auf ihre persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihre berufliche Tätigkeit und ihren Gesundheitszustand, die Erfüllung der Aufgaben als Mitglied der Einsatzleitung möglich und zumutbar ist.