Ab 1. Jänner 2025 wird einerseits die Einhebung von Pfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall und andererseits die gemeinsame Sammlung der verbliebenen Leicht- und Metallverpackungen im gelben Sack bzw. der gelben Tonne eingeführt.
Auf Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET-Flaschen) und auf Getränkedosen aus Metall zwischen 0,1 und drei Litern wird ein Pfand von 25 Cent eingehoben. Dieses wird beim Kauf direkt mit verrechnet und ist auf der Rechnung separat ausgewiesen. Bei Rückgabe der unbeschädigten Getränkeverpackungen erhält man das Pfand zurück. Zurückgeben kann man die Verpackungen an jenen Stellen, wo sie auch verkauft werden (beispielsweise in Supermärkten).
Kein Pfand wird auf Getränkeverbundkartons (z.B. Tetra Pak), alle Getränkeverpackungen für Milchprodukte und Sirupflaschen eingehoben.
WICHTIG – Blick auf das Etikett bis Ende 2025
Die Auslieferung der neuen Gebinde startet mit 1. Jänner 2025. Das bedeutet, dass nicht sofort alle Kunststoffflaschen und Metalldosen mit neuem Barcode und Pfandlogo in den Regalen zu finden sein werden. In der Übergangsphase bis Ende 2025 dürfen Getränke ohne Pfandlogo verkauft werden – sofern sie bis 31. März 2025 abgefüllt wurden. Der Blick auf das Etikett lässt erkennen, ob es sich schon um ein Pfandprodukt mit Pfandsymbol handelt.
Durch die Einführung des Pfands verringert sich die Menge an Kunststoffverpackungen im gelben Sack bzw. der gelben Tonne. Damit der gelbe Sack bzw. die gelbe Tonne jedoch weiterhin gut gefüllt ist und regelmäßig abgeholt bzw. entleert wird, werden Kunststoffverpackungen und Metallverpackungen künftig gemeinsam gesammelt. Die bisherige blaue Tonne für Metallverpackungen verschwindet somit.